Vertragsbedingungen für den Landtourismus (Urlaub auf dem Lande)

Diese am 14.06.2011 gebilligten und aktualisierten Vertragsbedingungen wurden zwischen der Matkailun

teemaryhmä YTR (Themengruppe für Tourismus) und dem Beauftragten für Verbraucherschutz vereinbart.

§ 1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für Verträge im Bereich des Landtourismus, wenn ein Anbieter privaten Kunden

oder Gruppen von zwei oder mehreren Kunden Dienstleistungen bereitstellt. Die Bedingungen werden in

geeigneten Punkten auch dann angewandt, wenn ein Unternehmer anderen Unternehmen oder

Gesellschaften Dienstleistungen im Bereich des Landtourismus anbietet.

§ 2. Definition

Dienstleistung im Bereich des Landtourismus bedeutet in diesen Bedingungen:

a) Unterbringung;

b) Unterbringung und eine andere Leistung im Bereich des Tourismus, die insgesamt betrachtet nicht

wesentlich ist; oder

c) eine oder mehrere der folgenden Dienstleistungen mit Programm: Verpflegung, Organisation von Partys,

Festen und Konferenzen, Organisation von Freizeit und Hobbys, wie Angeln, Skilaufen, Wandern, Reiten,

Kanu- und Waldausflüge sowie mit den Leistungen verbundene Anleitung, Führung und Schulung. (Bei

Reisepaketen entsprechend dem Pauschalreisegesetz werden das Pauschalreisegesetz und die darauf

beruhenden allgemeinen Pauschalreisebedingungen angewandt.)

§ 3. Zustandekommen eines Vertrags

Der Vertrag ist zustande gekommen und diese Bedingungen sind für die Vertragspartner verbindlich, wenn

die Vertragsbedingungen dem Kunden zur Verfügung standen und der Kunde danach mindestens eine

Anzahlung geleistet hat.

§ 4. Zahlungsbedingungen

Wenn eine Leistung spätestens 28 Tage vor dem Beginn der Leistungserbringung reserviert wird, werden

als Anzahlung 25 % des Gesamtpreises innerhalb von 7 Tagen ab der Reservierung geleistet, allerdings so,

dass der Gesamtpreis der Leistung immer spätestens 28 Tage vor Beginn der Leistungserbringung beglichen

wird. Wenn die Reservierung später erfolgt, wird der volle Preis der Leistung bei der Reservierung bezahlt.

Wenn die Reservierung telefonisch erfolgt, muss die Summe (Anzahlung oder der volle Preis der Leistung,

wenn der Kunde entsprechend dem Vorhergehenden den vollen Preis bezahlen muss) innerhalb zweier

Banktage auf das vom Anbieter der Leistung angegebene Bankkonto überwiesen werden. Auf der

Überweisung müssen die Daten, die die Leistung kennzeichnen (Dauer der Leistung, Objekt, Name der

Leistung), und die unter Umständen vom Anbieter angegebene Reservierungsnummer angegeben werden.

Vor der Inanspruchnahme der Leistung muss der Kunde eine Quittung oder einen anderen Nachweis, der

belegt, dass die Leistung bezahlt wurde, vorlegen.

Wenn der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht einhält, hat der Anbieter das Recht, die Reservierung als

rückgängig gemacht und den Vertrag als gekündigt anzusehen. Der Anbieter muss ohne Verzug dem

Kunden mitteilen, dass der Vertrag gekündigt ist, und muss mögliche Zahlungen abzüglich der

Rücktrittskosten entsprechend § 5 zurückerstatten.

§ 5. Recht des Kunden zur Kündigung des Vertrags

Wenn der Kunde oder eine im gleichen Haushalt wie der Kunde lebende nahestehende Person plötzlich

schwer erkrankt, in einen schweren Unfall verwickelt ist, stirbt oder ein sonstiges ernstes Ereignis eintritt,

zum Beispiel ein bedeutender Schaden am Eigentum wie Feuer in der Wohnung (höhere Gewalt), wonach

es unangemessen wäre, die Teilnahme an der Leistung/am Urlaub/an der Reise zu verlangen, hat der

Kunde das Recht auf Auflösung des Vertrages und auf Rückerstattung des für die Leistung bezahlten Preises

abzüglich der Servicegebühr, deren Umfang dem Kunden im Voraus mitgeteilt wurde. Die geleisteten

Zahlungen werden jedoch nicht zurückerstattet, wenn die Inanspruchnahme der Leistungen schon

begonnen wurde.

Die Hinderung muss umgehend gemeldet werden. Eine Krankheit, ein Unfall oder ein anderes Ereignis, das

die Inanspruchnahme der Leistung verhindert, muss durch einen glaubwürdigen Nachweis belegt werden.

Der Kunde hat das Recht, den Vertrag ohne besonderen Grund zu kündigen:

a) spätestens 28 Tage vor Beginn der Leistungserbringung durch Begleichung der im Voraus mitgeteilten

Servicegebühr;

b) später als 28 Tage, aber spätestens 14 Tage vor Beginn der Leistungserbringung durch Begleichen von

25 % des Gesamtpreises der Leistung;

b) später als 14 Tage, aber spätestens 48 Stunden vor Beginn der Leistungserbringung durch Begleichen von

50 % des Gesamtpreises der Leistung.

Wenn der Vertrag später gekündigt wird oder der Kunde dem Anbieter nicht vor Beginn der

Leistungserbringung mitteilt, dass er die Leistung nicht in Anspruch nehmen wird, hat der Anbieter das

Recht, den Gesamtpreis der Leistung zu fordern.

Der Kunde muss immer mitteilen, wenn er die Leistung nicht oder wesentlich weniger als vereinbart in

Anspruch nimmt, zum Beispiel wenn sich die Zahl der Personen oder die Dauer gegenüber dem

Vereinbarten ändert. Die Mitteilung muss schriftlich erfolgen oder unter Berücksichtigung der Bedingungen

auf eine andere sachgemäße Weise an die vom Anbieter angegebene Adresse gerichtet werden. Der

Vertrag wird zu dem Zeitpunkt als aufgelöst oder geändert angesehen, zu dem die Mitteilung beim Anbieter

eintrifft. Wenn der Kunde nachweist, dass die Mitteilung zum richtigen Zeitpunkt an die richtige Adresse

gesendet wurde, wird die Mitteilung zu dem Zeitpunkt als eingegangen angesehen, zu dem sie

normalerweise beim Anbieter eingegangen wäre, obwohl die Mitteilung verspätet oder gar nicht eintrifft.

Wenn der Anbieter die stornierte Leistung an Dritte verkaufen kann, ist der Anbieter verpflichtet, dem

Kunden in dem Umfang den vorher bezahlten Preis zurückzuerstatten, wie er von dritter Seite dafür erhält.

Der Anbieter hat allerdings das Recht, vom zurückerstatteten Preis die vorher mitgeteilte Servicegebühr

abzuziehen.

§ 6. Recht des Anbieters auf Kündigung des Vertrags

Der Anbieter hat das Recht, den Vertrag aufzulösen oder die Durchführung der Leistung zu unterbrechen,

wenn Umstände höherer Gewalt, wie Brand, Naturkatastrophen, Maßnahmen durch Behörden, Streik oder

andere Ereignisse, die unvorhersehbar und vom Anbieter nicht zu verantworten sind, die Bereitstellung der

Leistung verhindern oder maßgeblich erschweren. Wenn der Vertrag aufgelöst wird, muss der ganze

bezahlte Preis, oder wenn die Durchführung der Leistung unterbrochen wird, ein dem nicht gelieferten Teil

entsprechender Preis zurückerstattet werden.

Der Anbieter muss den Kunden unverzüglich über die Hinderung informieren, wegen der die Leistung nicht

erbracht werden kann.

§ 7. Verantwortung zur Erfüllung des Vertrags

Der Anbieter ist dafür verantwortlich, dass der Kunde die Leistungen entsprechend dem Vertrag so, wie sie

vermarktet wurden oder wie bei der Bestellung vereinbart wurde, erhält.

§ 8. Verantwortlichkeit der Parteien und Schadensersatz

Der Kunde hat das Recht auf Ersatz eines Schadens, den der Anbieter ihm wegen eines Fehlers in der

Erbringung der Leistung zugefügt hat, wenn der Fehler oder Schaden aufgrund von Fahrlässigkeit des

Anbieters oder eines als Subunternehmer eingesetzten anderen Unternehmers verursacht wurde. Zu

ersetzende Schäden sind zum Beispiel zusätzliche Kosten, die dem Kunden durch Fehler entstanden sind,

und Auslagen, die nutzlos werden.

Der Anbieter verantwortet keine Schäden, die durch höhere Gewalt oder durch andere unvorhersehbare

Ursachen verursacht wurden und die der Anbieter oder sein als Subunternehmer eingesetzter

Unternehmer auch bei sorgfältigem Vorgehen nicht verhindern hätte können. Der Anbieter muss den

Kunden umgehend über die Behinderung informieren und so handeln, dass der dem Kunden entstehende

Schaden möglichst gering bleibt.

Der Kunde muss die mit der Leistung verbundenen und vom Anbieter erteilten verständlichen

Anweisungen, Warnungen und Bestimmungen beachten sowie Sicherheitsausrüstungen entsprechend den

Anweisungen verwenden. Der Kunde ist für Schäden verantwortlich, die durch Absicht oder Unachtsamkeit

verursacht wurden und die er oder eine unter seiner Aufsicht stehende minderjährige Person dem Anbieter

oder Dritten gegenüber verursacht.

Der Kunde muss selbst dafür sorgen, dass er über die für die Inanspruchnahme der Leistungen

erforderlichen gültigen Dokumente, wie Pass, Visum, Führerschein, Waffenschein und Nachweis über die

Zahlung der Fischereigebühr verfügt. Der Anbieter ist nicht für die bei der Reise benötigten freiwilligen

Versicherungen verantwortlich, sondern der Kunde muss sich selbst um seine Versicherung und deren

Umfang zum Beispiel bezüglich der Grundversorgung kümmern.

Wenn der Kunde nicht alle vereinbarten Leistungen oder sie nur zum Teil beansprucht, hat er nicht das

Recht, deshalb eine Ermäßigung zu beanspruchen oder eine Rückerstattung zu bekommen.

§ 9. Einwände und Lösung von Streitigkeiten

Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter oder dessen Vertreter unverzüglich auf mögliche

Unzulänglichkeiten hinzuweisen, damit sie schon während der Leistungserbringung behoben werden

können. Sonstige mögliche Einwände, die während der Durchführung nicht behoben werden können, und

Schadensersatzforderungen müssen dem Anbieter innerhalb einer angemessenen Zeit, nachdem der Fehler

festgestellt wurde oder nachdem der Fehler hätte festgestellt werden müssen, schriftlich mitgeteilt

werden.

Wenn der Kunde und der Anbieter nicht zu einem Einvernehmen gelangen, kann sich der Kunde wegen der

Angelegenheit an das „Consumer Disputes Board“ wenden.