Vertragsbedingungen für den Landtourismus (Urlaub auf dem Lande)
Diese am 14.06.2011 gebilligten und aktualisierten Vertragsbedingungen wurden zwischen der Matkailun
teemaryhmä YTR (Themengruppe für Tourismus) und dem Beauftragten für Verbraucherschutz vereinbart.
§ 1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für Verträge im Bereich des Landtourismus, wenn ein Anbieter privaten Kunden
oder Gruppen von zwei oder mehreren Kunden Dienstleistungen bereitstellt. Die Bedingungen werden in
geeigneten Punkten auch dann angewandt, wenn ein Unternehmer anderen Unternehmen oder
Gesellschaften Dienstleistungen im Bereich des Landtourismus anbietet.
§ 2. Definition
Dienstleistung im Bereich des Landtourismus bedeutet in diesen Bedingungen:
a) Unterbringung;
b) Unterbringung und eine andere Leistung im Bereich des Tourismus, die insgesamt betrachtet nicht
wesentlich ist; oder
c) eine oder mehrere der folgenden Dienstleistungen mit Programm: Verpflegung, Organisation von Partys,
Festen und Konferenzen, Organisation von Freizeit und Hobbys, wie Angeln, Skilaufen, Wandern, Reiten,
Kanu- und Waldausflüge sowie mit den Leistungen verbundene Anleitung, Führung und Schulung. (Bei
Reisepaketen entsprechend dem Pauschalreisegesetz werden das Pauschalreisegesetz und die darauf
beruhenden allgemeinen Pauschalreisebedingungen angewandt.)
§ 3. Zustandekommen eines Vertrags
Der Vertrag ist zustande gekommen und diese Bedingungen sind für die Vertragspartner verbindlich, wenn
die Vertragsbedingungen dem Kunden zur Verfügung standen und der Kunde danach mindestens eine
Anzahlung geleistet hat.
§ 4. Zahlungsbedingungen
Wenn eine Leistung spätestens 28 Tage vor dem Beginn der Leistungserbringung reserviert wird, werden
als Anzahlung 25 % des Gesamtpreises innerhalb von 7 Tagen ab der Reservierung geleistet, allerdings so,
dass der Gesamtpreis der Leistung immer spätestens 28 Tage vor Beginn der Leistungserbringung beglichen
wird. Wenn die Reservierung später erfolgt, wird der volle Preis der Leistung bei der Reservierung bezahlt.
Wenn die Reservierung telefonisch erfolgt, muss die Summe (Anzahlung oder der volle Preis der Leistung,
wenn der Kunde entsprechend dem Vorhergehenden den vollen Preis bezahlen muss) innerhalb zweier
Banktage auf das vom Anbieter der Leistung angegebene Bankkonto überwiesen werden. Auf der
Überweisung müssen die Daten, die die Leistung kennzeichnen (Dauer der Leistung, Objekt, Name der
Leistung), und die unter Umständen vom Anbieter angegebene Reservierungsnummer angegeben werden.
Vor der Inanspruchnahme der Leistung muss der Kunde eine Quittung oder einen anderen Nachweis, der
belegt, dass die Leistung bezahlt wurde, vorlegen.
Wenn der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht einhält, hat der Anbieter das Recht, die Reservierung als
rückgängig gemacht und den Vertrag als gekündigt anzusehen. Der Anbieter muss ohne Verzug dem
Kunden mitteilen, dass der Vertrag gekündigt ist, und muss mögliche Zahlungen abzüglich der
Rücktrittskosten entsprechend § 5 zurückerstatten.
§ 5. Recht des Kunden zur Kündigung des Vertrags
Wenn der Kunde oder eine im gleichen Haushalt wie der Kunde lebende nahestehende Person plötzlich
schwer erkrankt, in einen schweren Unfall verwickelt ist, stirbt oder ein sonstiges ernstes Ereignis eintritt,
zum Beispiel ein bedeutender Schaden am Eigentum wie Feuer in der Wohnung (höhere Gewalt), wonach
es unangemessen wäre, die Teilnahme an der Leistung/am Urlaub/an der Reise zu verlangen, hat der
Kunde das Recht auf Auflösung des Vertrages und auf Rückerstattung des für die Leistung bezahlten Preises
abzüglich der Servicegebühr, deren Umfang dem Kunden im Voraus mitgeteilt wurde. Die geleisteten
Zahlungen werden jedoch nicht zurückerstattet, wenn die Inanspruchnahme der Leistungen schon
begonnen wurde.
Die Hinderung muss umgehend gemeldet werden. Eine Krankheit, ein Unfall oder ein anderes Ereignis, das
die Inanspruchnahme der Leistung verhindert, muss durch einen glaubwürdigen Nachweis belegt werden.
Der Kunde hat das Recht, den Vertrag ohne besonderen Grund zu kündigen:
a) spätestens 28 Tage vor Beginn der Leistungserbringung durch Begleichung der im Voraus mitgeteilten
Servicegebühr;
b) später als 28 Tage, aber spätestens 14 Tage vor Beginn der Leistungserbringung durch Begleichen von
25 % des Gesamtpreises der Leistung;
b) später als 14 Tage, aber spätestens 48 Stunden vor Beginn der Leistungserbringung durch Begleichen von
50 % des Gesamtpreises der Leistung.
Wenn der Vertrag später gekündigt wird oder der Kunde dem Anbieter nicht vor Beginn der
Leistungserbringung mitteilt, dass er die Leistung nicht in Anspruch nehmen wird, hat der Anbieter das
Recht, den Gesamtpreis der Leistung zu fordern.
Der Kunde muss immer mitteilen, wenn er die Leistung nicht oder wesentlich weniger als vereinbart in
Anspruch nimmt, zum Beispiel wenn sich die Zahl der Personen oder die Dauer gegenüber dem
Vereinbarten ändert. Die Mitteilung muss schriftlich erfolgen oder unter Berücksichtigung der Bedingungen
auf eine andere sachgemäße Weise an die vom Anbieter angegebene Adresse gerichtet werden. Der
Vertrag wird zu dem Zeitpunkt als aufgelöst oder geändert angesehen, zu dem die Mitteilung beim Anbieter
eintrifft. Wenn der Kunde nachweist, dass die Mitteilung zum richtigen Zeitpunkt an die richtige Adresse
gesendet wurde, wird die Mitteilung zu dem Zeitpunkt als eingegangen angesehen, zu dem sie
normalerweise beim Anbieter eingegangen wäre, obwohl die Mitteilung verspätet oder gar nicht eintrifft.
Wenn der Anbieter die stornierte Leistung an Dritte verkaufen kann, ist der Anbieter verpflichtet, dem
Kunden in dem Umfang den vorher bezahlten Preis zurückzuerstatten, wie er von dritter Seite dafür erhält.
Der Anbieter hat allerdings das Recht, vom zurückerstatteten Preis die vorher mitgeteilte Servicegebühr
abzuziehen.
§ 6. Recht des Anbieters auf Kündigung des Vertrags
Der Anbieter hat das Recht, den Vertrag aufzulösen oder die Durchführung der Leistung zu unterbrechen,
wenn Umstände höherer Gewalt, wie Brand, Naturkatastrophen, Maßnahmen durch Behörden, Streik oder
andere Ereignisse, die unvorhersehbar und vom Anbieter nicht zu verantworten sind, die Bereitstellung der
Leistung verhindern oder maßgeblich erschweren. Wenn der Vertrag aufgelöst wird, muss der ganze
bezahlte Preis, oder wenn die Durchführung der Leistung unterbrochen wird, ein dem nicht gelieferten Teil
entsprechender Preis zurückerstattet werden.
Der Anbieter muss den Kunden unverzüglich über die Hinderung informieren, wegen der die Leistung nicht
erbracht werden kann.
§ 7. Verantwortung zur Erfüllung des Vertrags
Der Anbieter ist dafür verantwortlich, dass der Kunde die Leistungen entsprechend dem Vertrag so, wie sie
vermarktet wurden oder wie bei der Bestellung vereinbart wurde, erhält.
§ 8. Verantwortlichkeit der Parteien und Schadensersatz
Der Kunde hat das Recht auf Ersatz eines Schadens, den der Anbieter ihm wegen eines Fehlers in der
Erbringung der Leistung zugefügt hat, wenn der Fehler oder Schaden aufgrund von Fahrlässigkeit des
Anbieters oder eines als Subunternehmer eingesetzten anderen Unternehmers verursacht wurde. Zu
ersetzende Schäden sind zum Beispiel zusätzliche Kosten, die dem Kunden durch Fehler entstanden sind,
und Auslagen, die nutzlos werden.
Der Anbieter verantwortet keine Schäden, die durch höhere Gewalt oder durch andere unvorhersehbare
Ursachen verursacht wurden und die der Anbieter oder sein als Subunternehmer eingesetzter
Unternehmer auch bei sorgfältigem Vorgehen nicht verhindern hätte können. Der Anbieter muss den
Kunden umgehend über die Behinderung informieren und so handeln, dass der dem Kunden entstehende
Schaden möglichst gering bleibt.
Der Kunde muss die mit der Leistung verbundenen und vom Anbieter erteilten verständlichen
Anweisungen, Warnungen und Bestimmungen beachten sowie Sicherheitsausrüstungen entsprechend den
Anweisungen verwenden. Der Kunde ist für Schäden verantwortlich, die durch Absicht oder Unachtsamkeit
verursacht wurden und die er oder eine unter seiner Aufsicht stehende minderjährige Person dem Anbieter
oder Dritten gegenüber verursacht.
Der Kunde muss selbst dafür sorgen, dass er über die für die Inanspruchnahme der Leistungen
erforderlichen gültigen Dokumente, wie Pass, Visum, Führerschein, Waffenschein und Nachweis über die
Zahlung der Fischereigebühr verfügt. Der Anbieter ist nicht für die bei der Reise benötigten freiwilligen
Versicherungen verantwortlich, sondern der Kunde muss sich selbst um seine Versicherung und deren
Umfang zum Beispiel bezüglich der Grundversorgung kümmern.
Wenn der Kunde nicht alle vereinbarten Leistungen oder sie nur zum Teil beansprucht, hat er nicht das
Recht, deshalb eine Ermäßigung zu beanspruchen oder eine Rückerstattung zu bekommen.
§ 9. Einwände und Lösung von Streitigkeiten
Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter oder dessen Vertreter unverzüglich auf mögliche
Unzulänglichkeiten hinzuweisen, damit sie schon während der Leistungserbringung behoben werden
können. Sonstige mögliche Einwände, die während der Durchführung nicht behoben werden können, und
Schadensersatzforderungen müssen dem Anbieter innerhalb einer angemessenen Zeit, nachdem der Fehler
festgestellt wurde oder nachdem der Fehler hätte festgestellt werden müssen, schriftlich mitgeteilt
werden.
Wenn der Kunde und der Anbieter nicht zu einem Einvernehmen gelangen, kann sich der Kunde wegen der
Angelegenheit an das „Consumer Disputes Board“ wenden.